Beitragsregelung des Bridgeclub Alert Darmstadt e.V.
Durch den Bridgeclub Alert
werden Beiträge an den Deutschen Bridge Verband (DBV) und an den Landesbridgeverband
Hessen (LVH) gezahlt.
Beitragsermäßigung kann in
Anspruch genommen werden, wenn man im laufenden Jahr höchstens 27 Jahre alt
wird und man kein eigenes Einkommen hat.
Mitgliedsbeiträge werden
ggf. anteilig berechnet, abhängig vom Eintrittsdatum. Die Masterpunktgebühr
(siehe § 3) muss immer in voller Höhe bezahlt werden.
Ändert der DBV oder der LVH
seine Beiträge, werden die Jahresbeiträge des Bridgeclub Alert Darmstadt e.V.
entsprechend angepasst.
Die hier genannten Beträge
sind Stand 1.1.2007.
§ 1 Höhe der Aufnahmegebühr
1.
Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von € 10,00 zu entrichten.
2.
Die Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder oder Zweitmitglieder ist nicht
ermäßigt.
§ 2 Höhe des Jahresbeitrages
1.
Jedes Erstmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 41,00 zu entrichten.
Der
Betrag teilt sich auf wie folgt:
€
25,00 DBV + € 1,50 LVH + € 14,50 Club
2.
Jedes beitragsermäßigte Erstmitglied hat einen
Jahresbeitrag von € 20,50 zu entrichten.
Der
Betrag teilt sich auf wie folgt:
€
10,00 DBV + € 0,75 LVH + € 9,75 Club
3.
Jedes Zweitmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 15,00 zu entrichten.
4.
Jedes beitragsermäßigte Zweitmitglied hat einen
Jahresbeitrag von € 10,00 zu entrichten.
§ 3 Höhe der Masterpunktgebühr
1.
Die Masterpunktgebühr beträgt € 5,00.
2.
Die Masterpunktgebühr wird in voller Höhe an den DBV weitergeleitet.
§ 4 Fälligkeit von Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag und
Masterpunktgebühr
1.
Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem ersten Jahresbeitrag fällig.
2.
Der Jahresbeitrag wird jährlich zum 1. Januar fällig.
3.
Erfolgt der Eintritt während eines Jahres wird der anteilige Jahresbeitrag
innerhalb von vier Wochen nach Eintritt fällig. Der Eintritt gilt mit Abgabe
des Aufnahmeantrages als vorläufig angenommen.
Für
jedes voll erlebte Quartal wird ¼ des Jahresbeitrages berechnet.
4. Die Zahlung des Jahresbeitrages/Masterpunktgebühr muss grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.
Wenn dies nicht möglich ist, muss die zu entrichtende Gebühr am 31. Januar des Jahres auf dem Vereinskonto verbucht sein.
Trifft beides nicht zu, erfolgt für diese Person keine Meldung beim DBV bzw. wird sie abgemeldet.
Mit Entrichten des Beitrags nach dem 31. Januar des Jahres wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 fällig.
§ 5 Höhe des Spielgeldes
1. Das Spielgeld beträgt für Mitglieder € 1,00 und für Nichtmitglieder € 2,00.
2. Es gibt keine Ermäßigungen.
3. Das Spielgeld erhöht sich von € 1,00 auf € 2,00, wenn für das laufende Jahr nach dem 1. Februar noch kein Beitrag eingegangen ist (vgl. §4).
§ 6 Gültigkeit der Beitragsregelung
Die vorliegende
Beitragsregelung ersetzt die in der Mitgliederversammlung vom 13.1.2003
verabschiedete Ausgabe und ist in der Mitgliederversammlung vom 10.1.2005
beschlossen worden (Anpassung bzgl. DBV-Beitrag zum 1.1.2007, Anpassung bzgl. LVH-Beitrag am 19.03.2009).
Bankverbindung:
Bridgeclub Alert
Darmstadt e.V., Sparkasse Darmstadt, Kontonummer: 2012529, Bankleitzahl: 508
501 50
IBAN: DE15 5085 0150 0002 0125 29, SWIFT-BIC: HELADEF1DAS