Beitragsregelung des Bridgeclub Alert Darmstadt e.V.
Durch den Bridgeclub Alert werden Beiträge an den Deutschen Bridge Verband (DBV) und ggf. an den Landesbridgeverband Hessen (LVH) gezahlt.
Beitragsermäßigung kann in Anspruch genommen werden, wenn man im laufenden Jahr höchstens 27 Jahre alt wird und man kein eigenes Einkommen hat.
Mitgliedsbeiträge werden ggf. anteilig berechnet, abhängig vom Eintrittsdatum.
Ändert der DBV oder der LVH seine Beiträge, werden die Jahresbeiträge des Bridgeclub Alert Darmstadt e.V. entsprechend angepasst.
Die hier genannten Beträge sind Stand 1.1.2024.
§ 1 Höhe der Aufnahmegebühr
1. Jedes Mitglied hat eine Aufnahmegebühr von € 10,00 zu entrichten.
2. Die Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder oder Zweitmitglieder ist nicht ermäßigt.
§ 2 Höhe des Jahresbeitrages
1. Jedes Erstmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 40,00 zu entrichten.
Der Betrag teilt sich auf wie folgt:
€ 25,00 DBV + € 15,00 Club
2. Jedes beitragsermäßigte Erstmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 20,00 zu entrichten.
Der Betrag teilt sich auf wie folgt:
€ 10,00 DBV + € 10,00 Club
3. Jedes Zweitmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 15,00 zu entrichten.
4. Jedes beitragsermäßigte Zweitmitglied hat einen Jahresbeitrag von € 10,00 zu entrichten.
§ 3 Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
1. Die Aufnahmegebühr wird zusammen mit dem ersten Jahresbeitrag fällig.
2. Der Jahresbeitrag wird jährlich zum 1. Januar fällig.
3. Erfolgt der Eintritt während eines Jahres wird der anteilige Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Eintritt fällig. Der Eintritt gilt mit Abgabe des Aufnahmeantrages als vorläufig angenommen.
Für jedes voll erlebte Quartal wird ¼ des Jahresbeitrages berechnet.
4. Die Zahlung des Jahresbeitrages muss grundsätzlich durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die zu entrichtende Gebühr am 31. Januar des Jahres auf dem Vereinskonto verbucht sein. Trifft beides nicht zu, erfolgt für diese Person keine Meldung beim DBV bzw. wird sie abgemeldet.
Mit
Entrichten des Beitrags nach dem 31. Januar des Jahres wird eine
Bearbeitungsgebühr von € 10,00 fällig.
§ 4 Höhe des Spielgeldes
1. Das Spielgeld beträgt für Mitglieder € 1,00 und für Nichtmitglieder € 2,00.
2. Es gibt keine Ermäßigungen.
3. Das Spielgeld erhöht sich von € 1,00 auf € 2,00, wenn für das laufende Jahr nach dem 1. Februar noch kein Beitrag eingegangen ist (vgl. §3).
§ 5 Gültigkeit der Beitragsregelung
Die vorliegende Beitragsregelung ersetzt die in der Mitgliederversammlung vom 10.1.2005 verabschiedete Ausgabe und ist in der Mitgliederversammlung vom 5.2.2024 beschlossen worden (Anpassungen bzgl. Wegfall LVH-Beitrag und Wegfall MP-Beitrag zum 1.1.2024).
Bankverbindung:
Bridgeclub Alert Darmstadt e.V., Sparkasse Darmstadt, Kontonummer: 2012529, Bankleitzahl: 508 501 50
IBAN: DE15 5085 0150 0002 0125 29, SWIFT-BIC: HELADEF1DAS